Zertifizierte Anlagen, Arbeitsgeräte und Zubehör von CEMO wurden speziell für die robusten Anforderungen in der Industrie, auf der Baustelle, beim Winterdienst und in der Landwirtschaft entwickelt.
Vermiculite, Cemo 11205
Aus Brandschutzgründen geeignetes Puffermaterial für Kunststofflagerbehälter L und S in Verbindung mit Lagerung und Transport von Lithium-Batterien.
Sack 50 Liter
Blähglasgranulat, Cemo 11204
Aus Brandschutzgründen geeignetes Puffermaterial für Kunststofflagerbehälter L und S in Verbindung mit Lagerung und Transport von Lithium-Batterien.
Sack 55 Liter
Spezialkissen für Akku-Systembrandschutzbox, Cemo 11565
formbares Spezialkissen verhindert ungewollte Bewegungen der Akkus im Innern der Box
Maße (l x b x h) 34 x 21 x 4 cm
Lieferumfang ohne Box
Ideal zur sicheren Verwahrung von defekten Akkus für eBikes, PowerTools, Gartengeräte uvm.
Akku-Stahlsammelbehälter, Cemo 11201
Der robuste und feuerverzinkte Stahlbehälter mit 120 Liter Fassungsvermögen und stabilen Verschluss-Schnallen ist ideal als Lagerbehälter für beschädigte Akkus bis zur Entsorgung. Die umlaufende Gummidichtung schützt den Inhalt vor eindringender Nässe. Der Deckel lässt sich leicht öffenen und dabei einstufig arretieren. Das Handling des Stahlsammelbehälter wird durch Unterfahrbarkeit (z.B. mit Stapler) und Kranbarkeit erleichtert. Die Behälter sind staplebar und sollten mit Puffermaterial wie Vermiculite oder Blähglasgranulat verwendet werden.
UN-Zulassung für gefährliche Güter der Verpackungsgruppen I, II oder II
für Transport gelten besondere ADR-Bestimmungn (siehe Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen), darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden
zur Verwendung mit Vermiculite oder Blähglasgranulat als Puffermaterial, als Zubehör verfügbar
als Lagerbehälter von beschädigten Akkus für die Entsorgung
Fassungsvermögen 120 Liter
Abmessungen 71,5 x 71,5 x 58 cm
Abmessungen innen 58 x 58 x 39 cm
Gewicht 54 kg
Besonderheit beim Transport von Lithium-Batterien beachten – diese gelten als Gefahrgut
Lithium-Batterien gelten im Transportrecht als Gefahrgut. Eine UN-Zulassung des Behälters alleine rechtfertigt noch nicht alle Anforderungen, um den ADR-konformen Transport von Lithium-Batterien für alle Fälle durchzuführen. Wir empfehlen daher unseren Kunden, sich die entsprechende Fachkunde auf dem Gebiet anzueignen und die zuständigen Mitarbeiter umfangreich zu schulen, damit die Behälter vorschriftsmäßig eingesetzt werden. Dazu zählt die entsprechende Kenntnis zu den offiziellen Verpackungsanweisungen, der Kennzeichnung gemäß ADR und den bewussten Umgang mit z.B. beschädigten Lithium-Batterien.
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